FAQ zur Telematik-Infrastruktur

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) hat dem Online-Rollout der Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) im Gesundheitswesen zuge­stimmt. Damit ist der Weg für innovative Gesundheitsanwendungen frei. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind geschaffen.

gematik vernetzung

1. Worum geht es in dem Projekt?

Die Vernetzung von insgesamt rund 102.000 Arztpraxen, 44.500 Zahnarztpraxen und 20.500 psychotherapeutischen Praxen sowie von mehr als 20.500 Apotheken und über 2.000 Krankenhäuser ist laut gematik eines der anspruchsvollsten IT-Projekte der Welt. Davon werden etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland betroffen sein (ausführliches Erklärvideo der KZV Sachsen).

2. Was ist die gesetzliche Grundlage?

Im Bundesgesetzblatt vom 28.12.2015 ist das E-Health-Gesetz (PDF) veröffentlicht. Gemäß § 291 Abs. 2 Satz 3 SGB V sind alle Leistungserbringer, die an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmen, verpflichtet, die Online-Prüfung bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen durch einen Versicherten im Quartal durchzuführen.

Ab dem 01. Juli 2019 ist die Online-Prüfung verpflichtend. Die verbindliche Bestellung aller Komponenten muss bis zum 31. März 2019 erfolgen und bei der jeweils zuständigen KZV nachgewiesen werden. Bei Nichtdurchführung soll das Honorar nach dem Willen des Gesetzgebers pauschal um ein Prozent gekürzt werden.

3. Was will Computer konkret mit dieser Information erreichen?

Unser Ziel ist es, Begriffe zu klären und häufig gestellte Fragen (FAQ) zu beantworten.

Computer konkret arbeitet seit Jahren aktiv an der Entwicklung und Erprobung von E-Health-Lösungen für die Zahnmedizin mit. In dem Zuge wurde von uns das völlig neue Softwaremodul ivoris® e.health entwickelt.

4. TI, ORS1 und VSDM – was bedeutet das?

Der Gesetzgeber ist dabei, eine Telematikinfrastruktur (TI) aufzubauen, an die alle Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere Beteiligte des Gesundheitssystems über verschlüsselte Internetverbindungen angeschlossen werden.

Das Online-Rollout Stufe 1 (ORS1) beinhaltet dabei das Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM).

Mit dem Lesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden die Daten des Versichertenverhältnisses online auf Aktualität geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Das Ergebnis der Prüfung wird mit den Abrechnungsdaten über die Prüf- und Sendemodule an die jeweilige KZV übermittelt.

ivoris e.health

5. Wie ist die Umsetzung in ivoris®?

Wir haben speziell für die Umsetzung des VSDM das Zusatzmodul ivoris® e.health entwickelt. Dieses führt künftig die Online-Prüfung automatisch beim Stecken der eGK in das Lesegerät durch. Dabei ist ivoris® nicht mehr wie bisher mit den Lesegeräten verbunden. Diese Kommunikation und die Kommunikation mit der TI übernimmt ein spezielles Gerät – der Konnektor (Beispiel).

6. Wie wird die hohe Datensicherheit gewährleistet?

Um die hohen Sicherheitsstandards einzuhalten, sind in den Praxen technische Zusatzgeräte erforderlich, mit denen die Praxis-EDV mit der TI verbunden wird. Der Anschluss erfolgt mittels eines zusätzlichen Konnektors, der wiederum mit einem (oder mehreren) zusätzlichen Kartenlesegerät(en) verbunden ist.

Über das eGK-Lesegerät in Verbindung mit der Smart Module Card Typ B (SMC-B-Karte), auch „Praxisausweis“ genannt, wird die Praxis in das TI-Netz integriert. Die SMC-B-Karte dient der Identifikation der Praxis bzw. der Institution.

Für das Speichern oder Ändern von Daten auf der eGK wird (später) zusätzlich der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) benötigt.

Lesegerät

7. Benötige ich neue Geräte?

Ja, Sie benötigen neue Geräte: den oben beschriebenen Konnektor, welcher den verschlüsselten Zugang zur TI gewährleistet und neue eGK-Lesegeräte.

Wichtig: Die alten eGK-Lesegeräte sind nicht mehr verwendbar.

8. Woher bekomme ich die neuen Geräte?

Wichtig: Auf der Seite der gematik finden Sie den aktuellen Stand der zugelassenen Produkte.

Unabhängig davon wird man für die Installation der Komponenten umfangreiche Kenntnisse in den Fachgebieten Netzwerktechnik und Verschlüsselungstechnologie sowie über die TI-Komponenten und -Dienste benötigen.

Die fachgerechte Installation durch einen von Computer konkret empfohlenen IT-Dienstleister/Partner ist dringend angeraten.

9. Wer trägt die Kosten für die Geräte und die Installation?

Die Kosten für die Anschaffung und die Installation der neuen Komponenten sowie die Betriebskosten werden durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) refinanziert. Die Erstattung der Kosten erfolgt über Ihre zuständige KZV.

Die KZV´en werden dafür Antrags- und Änderungsverfahren anbieten. Den aktuellen Stand zur Höhe der Vergütungen und eine Liste der Komponenten, die eine Praxis benötigt, finden Sie auf den Seiten der KZBV.

10. Ich habe bzw. möchte keinen Internet-Anschluss in der Praxis. Was muss ich tun?

Das Online-Rollout ORS1 bedingt zwingend einen Internet-Anschluss. Nach unseren Erkenntnissen gibt es derzeit noch keine Regelungen, falls Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen können. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KZV.

11. Was passiert beim Einlesen der eGK in ein mobiles eGK-Lesegerät?

In diesem Falle ist keine Online-Prüfung der Versichertendaten, auch nicht im Nachhinein, möglich. Vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgegebenen Verpflichtung ab dem 1. Januar 2019 sind dazu noch Regelungen zu erwarten.

12. Woher bekommt man die Ausweise SMC-B bzw. eHBA?

Die SMC-B Karte erhalten Sie über das Internetportal Ihrer KZV. Bitte fragen Sie ggf. dort nach.

Um den eHBA zu erhalten, stellen Sie bitte einen Antrag an die ZÄK, Näheres erfahren Sie von Ihrer zuständigen KZV. Die ZÄK bestätigt dann, dass der Antragsteller eine Approbation hat und im jeweiligen Bundesland tätig ist. Sie sendet die Unterlagen weiter an den Ausweisproduzenten.

13. Werden die Ersteinrichtung, die monatlich anfallenden Betriebskosten sowie die Gebühren für eHBA und SMC-B erstattet?

Es sind sowohl Kosten für Ersteinrichtung, monatliche Betriebskosten und Kosten für eHBA und SMC-B Bestandteil der Finanzierungsvereinbarung. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrer KZV.

14. Ich gebe meine Praxis in absehbarer Zeit auf bzw. ab. Was ist zu tun?

Das wird wohl vom Termin der Praxisaufgabe abhängen. Wenn der Aufgabetermin vor dem 01. Juli 2019 liegt, brauchen Sie bezüglich des ORS1 vermutlich nichts mehr tun.

Wenn der Termin wenig später liegt, könnte eine nochmalige Verschiebung beantragt werden.

Liegt der Aufgabetermin wesentlich später, ist die Umsetzung der gesetzlichen Regelung mit Hinblick auf die drohenden Sanktionen zu empfehlen.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Entwicklung sowohl bei der TI, den Geräten als auch bei unserer ivoris® Software sehr dynamisch ist. Im gesamten Prozess wird es regelmäßige Präzisierungen und Änderungen geben. Wir bemühen uns, Ihnen Informationen jeweils zeitnahe zur Verfügung zu stellen.

Bei grundsätzlichen Fragen zum Verfahren, zu gesetzlichen Grundlagen, zu Vergütungen etc. wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Standesvertretungen.

Unsere Empfehlung:

Informieren Sie sich anhand der Checkliste der gematik, welche Voraussetzungen in Ihrer Praxis für den Anschluss an die TI erfüllt sein müssen.

Wir empfehlen, folgende Seiten regelmäßig als Informationsquellen zu nutzen:

  • BDR – Antragsportal der Bundesdruckerei für SMC-B-Karte
  • BMG – Bundesministerium für Gesundheit
  • gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte
  • GKV – GKV-Spitzenverband
  • KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • KZV Sachsen – Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen
  • KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung