ePA ab 1.7.2021 verpflichtend – ivoris® e.health plus

Die Erweiterung der Funktionen der Telematik Infrastruktur ist in vollem Gange. Den Anfang macht die elektronische Patientenakte (ePA). Ab ivoris®-Programmversion 8.2.38.100 wird deren Ansteuerung unterstützt. Voraussetzung dafür ist das Modul ivoris® e.health plus.

Falls Sie es noch nicht bestellt haben, können Sie es hier direkt nachholen. Die Freischaltung erfolgt automatisch mit dem nächsten verfügbaren Update.

Eine Anleitung zur Nutzung der ePA finden Sie hier.

Alle Funktionen des Moduls ivoris® e.health plus im Überblick

Umsetzung erfolgt

Elektronische Patientenakte –  ePA
Ab 1.7.2021 ist die Unterstützung der ePA für Zahnarztpraxen verpflichtend. Die Anwendung der ePA ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig. Zunächst kann sie mit Befunden, Diagnosen und Arztbriefen befüllt werden. Ab 2022 folgen weitere Entwicklungsstufen. 

Umsetzung in Arbeit

Elektronisches Rezept – eRezept
Die Einführungsphase beginnt ab dem 1.7.2021. Ab dem 1.1.2022 wird es verpflichtend. Verordnungen für verschreibungspflichte Arzneimittel müssen dann in elektronischer Form ausgestellt und übermittelt werden. Zudem erfolgt die Kodierung der AU-begründenden Diagnose nach ICD-10.

Elektronischer Medikationsplan – eMP

Der eMP ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen allen an der Behandlung eines Patienten beteiligten Heilberuflern. Er enthält Angaben zur Medikation des Patienten sowie medikationsrelevante Daten (z.B. Allergien).

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU

Schritt 1 ab 01.10.2021 – Übermittlung der AU-Daten digital an die Krankenkassen, Patienten erhalten vereinfachte Ausdrucke für Ihre Unterlagen und zu Weitergabe an den Arbeitgeber

Schritt 2 ab 01.07.2022 – Krankenkassen stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen digital zu Verfügung.