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Formatänderung bei Zahlungsverkehrsdateien

Hintergrund ist die ISO-20022-Umstellung im Zahlungsverkehr: Ab Oktober 2026 sind – sofern Adressen in Zahlungsdateien verwendet werden – nur noch strukturierte oder hybride Adressformate zulässig. Unsere Software verwendet standardmäßig bereits die dafür gültige SEPA-Formatversion pain.008.001.08 für Lastschriften, die diese neuen Anforderungen unterstützt. Sie können Ihre Zahlungsdateien daher auch nach der Umstellung wie gewohnt erstellen.

Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere alte Dateiformate, die ausschließlich unstrukturierte Adresszeilen zulassen. Für SEPA-Lastschriften ist die von ivoris® genutzte Version pain.008.001.08 bereits für strukturierte bzw. hybride Adressen vorgesehen. Ein Wechsel oder eine Anpassung durch Sie ist deshalb im Normalfall nicht erforderlich.

Nur wenn die verwendete SEPA-Formatversion in der Vergangenheit durch unsere Service-Hotline auf eine ältere Version zurückgestellt werden musste, sollte diese Einstellung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Eine solche Rückschaltung war nur in Ausnahmefällen nötig, wenn einzelne Banken entgegen den regulatorischen Vorgaben nicht in der Lage waren, in der Übergangszeit seit Juli 2025 alte und neue SEPA-Dateien anzunehmen.

Wenn bei Ihnen eine solche Änderung nicht durchgeführt wurde, müssen Sie nichts weiter tun. Falls Sie die verwendete SEPA-Version dennoch überprüfen möchten, können Sie diese für das SEPA-Lastschriftverfahren unter Einstellungen → Zahlungsverkehr → Lastschriften einsehen.

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Wenn Sie mehr wissen möchten oder Rückfragen haben, helfen wir Ihnen gern persönlich weiter. Schreiben Sie uns über das Formular oder rufen Sie uns direkt an unter  03745 – 782433.

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